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Der Firma:
TRUCK - TEAM - BÖRNER

Inh.: Peter Börner
Hauptsitz: Dorfstrasse 83, 09526 Heidersdorf
Niederlassung/Lagerplatz: Grobsdorfer Strasse 7, 07554 Korbussen
www.truck-team-boerner.com
Gerichtsstand: 09526 Heidersdorf


  1 Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
  1.1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis vier Wochen gebunden.
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
  1.2 Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers.
     
  2 Zahlung
  2.1 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung
oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2.2 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend
machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
     
  3 Lieferung und Lieferverzug
  3.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
  3.2 Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen vier Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Will der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist (bei Nutzfahrzeugen: Vier-Wochen-Frist) gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Schadensersatzansprüche sind - auch im Falle des Lieferverzuges des Verkäufers - ausgeschlossen, außer dem Verkäufer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  3.3 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich
dann nach Ziffer 2 Sätze 4 und 5 dieses Abschnitts.
  3.4 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnittes genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
     
  4 Abnahme
  4.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gestzlichen Rechten Gebrauch machen.
  4.2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist
höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren
Schaden nachweist.
     
  5 Eigentumsvorbehalt
  5.1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem
Verkäufer zu.
  5.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist zur Zahlung setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag zurücktreten.
  5.3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch
Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
     
  6 Sachmangel
  6.1 Der Verkauf von Nutzfahrzeugen erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie
für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
  6.2 Gehört der Käufer nicht zu vorgenanntem Personenkreis, bestehen Gewährleistungsansprüche innerhalb
eines Jahres seit Übergabe an den Käufer. Im übrigen gilt für die Abwicklung der Mängelbeseitigung folgendes:
    a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
    b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit
Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen
Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.
    c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
    d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
     
  7  Haftung 
  7.1 Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässiger Schadensverursachung. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  7.2 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  7.3 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 3 abschließend geregelt.
  7.4 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch verursachte Schäden, es sei denn, sie seien von
ihnen selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
      
  8 Gerichtsstand
  8.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
  8.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen
gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.


 
truck - team - boerner, Inh.: Peter Börner, 07554 Korbußen, Grobsdorfer Strasse 7, Telefon: 036602 / 500819 Mobil: 0175 / 9341453